Erklärung der Barrierefreiheit

Geltungsbereich der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Seiten der Website marego heimat:

  • Fähre Ferchland-Grieben: https://marego-heimat.de/ferchland-grieben/
  • Push-Benachrichtigungen: https://marego-heimat.de/push-notifications/

Hinweis: Die Schaltfläche „Hoher Kontrast“ ist auf der gesamten Website verfügbar. Die vollständige Barrierefreiheitsprüfung gemäß EN 301 549 / WCAG 2.1 bezieht sich jedoch ausschließlich auf die oben genannten zwei Unterseiten.

Herausgeber: Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH – marego, Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg

Barrierefreiheitsmerkmale dieser Website

Die geprüften Seiten dienen der Information über Fährverbindungen im marego-Verbundgebiet. Folgende Funktionen sind vorhanden:

  1. Allgemeine Funktionen
    • Navigation über Kopf- und Fußzeile (Hauptnavigation, Rechtliche Links)
    • Informationsseite mit Fahrplan, Preistabelle und Fahrzeug-Beförderungsregeln
    • Carousel mit Bildergalerie
    • Anleitung zur Einrichtung von Push-Benachrichtigungen
  2. Funktionen zur Barrierefreiheit
    • Tastatursteuerung und Screenreader-Kompatibilität für alle wesentlichen Inhalte
    • Ausreichende Kontraste und verständliche Beschriftungen für wesentliche Inhalte und Interaktionen in der Darstellung mit Hohem Kontrast
    • Alternative Texte für Bilder
    • Semantische HTML-Struktur mit korrekter Überschriftenhierarchie und Landmark-Regionen
    • Schaltfläche „Hoher Kontrast“ als erstes fokussierbares Element jeder Seite, verfügbar auf der gesamten Website — aktiviert eine kontraststärkere Darstellung des Seiteninhalts einschließlich der Navigation. Auf den geprüften Unterseiten gilt dies als WCAG 2.1 Conforming Alternate Version.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die genannten Seiten sind mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der EN 301 549 (WCAG 2.1, Level A und AA) teilweise vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet.

Nicht barrierefreie Inhalte

1. Push-Benachrichtigungs-Widget (PushAlert) — Drittanbieter

Das auf der Website eingebundene Widget des Drittanbieters PushAlert weist folgende Einschränkungen auf:

  • Das Widget ist nicht vollständig per Tastatur bedienbar (WCAG 2.1.1 — Tastatur, Level A).
  • Schaltflächen innerhalb des Widgets verfügen nicht über zugängliche Namen (WCAG 4.1.2 — Name, Rolle, Wert, Level A).
  • Der Kontrast einzelner Bedienelemente (Bell-Icon) entspricht nicht den Mindestanforderungen (WCAG 1.4.11 — Kontrast von Nicht-Text-Inhalten, Level AA).

Grund: Die Einschränkungen liegen im Verantwortungsbereich des Drittanbieters und können durch den Betreiber nicht behoben werden.

2. Doppelte ID-Attribute — Technische Einschränkung

Auf beiden Seiten treten mehrfach identische HTML-ID-Attribute auf (z. B. id="hupa-group-tag"), die durch das eingesetzte Content-Management-System (WordPress mit Gutenberg-Editor) automatisch generiert werden (WCAG 4.1.1 — Syntaxanalyse, Level A).

Grund: Die Duplikate entstehen systembedingt beim Rendern von Gutenberg-Blöcken und können ohne Eingriff in den Theme-Kern nicht behoben werden. Eine Behebung ist im Rahmen der nächsten größeren Theme-Aktualisierung vorgesehen.

3. Hauptnavigation — Kennzeichnungsmangel in der Standard-Darstellung

Die Hauptnavigation weist in der Standard-Darstellung folgende Einschränkung auf:

  • Der aktive Menüpunkt wird ausschließlich durch eine Farbänderung hervorgehoben; ein nicht-farbliches Merkmal fehlt (WCAG 1.4.1 — Verwendung von Farbe, Level A).

Grund: Design-Entscheidung im Rahmen des Corporate Designs. Eine vollständige barrierefreie Überarbeitung der Navigation ist für eine künftige Theme-Aktualisierung vorgesehen.

Barrierefreie Alternative: Über die Schaltfläche „Hoher Kontrast“ werden Kontraste der Navigation — einschließlich Hamburger-Schaltfläche und Dropdown-Menüelementen — auf ein konformes Niveau angehoben und der aktive Menüpunkt zusätzlich unterstrichen. Hinweis: Die Schaltfläche ist das erste fokussierbare Element jeder Seite und per Maus, Touch und Tastatur (Tab) erreichbar.

4. Unzureichende Farbkontraste — Seiteninhalt, Standard-Darstellung

Außerhalb der Navigation erfüllen folgende Gestaltungselemente in der Standard-Darstellung nicht die Mindest-Kontrastanforderungen:

  • Einzelne Hintergründe, Links und Dekorlinien verwenden die Primärfarbe des Corporate Designs (#9FC520), die in bestimmten Kontexten die Mindestkontrastvorgaben nicht erfüllt (WCAG 1.4.3 / 1.4.11).

Grund: Die Standard-Darstellung folgt dem Corporate Design des Unternehmens.

Barrierefreie Alternative: Über die Schaltfläche „Hoher Kontrast“ — das erste fokussierbare Element jeder Seite der gesamten Website, erreichbar per Maus, Touch und Tastatur (Tab) — kann eine kontraststärkere Darstellung des Seiteninhalts aktiviert werden. Die Einstellung wird gespeichert und bleibt bei weiteren Seitenaufrufen erhalten.

5. Liniennetzplan — Fehlende Langbeschreibung

Der Liniennetzplan (Übersichtskarte der Fähr-, Bus- und Bahnverbindungen) verfügt über einen kurzen Alternativtext, jedoch über keine ausführliche Langbeschreibung (WCAG 1.1.1 — Nicht-Text-Inhalt, Level A).

Grund: Die Erstellung einer vollständigen textuellen Entsprechung der Karte stellt eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 4 BITV 2.0 dar.

6. Scope-Hinweis

Nur die Unterseiten „Ferchland-Grieben“ (/ferchland-grieben/) und „Push-Benachrichtigungen“ (/push-notifications/) wurden im Rahmen dieser Erklärung auf Barrierefreiheit geprüft und optimiert.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. Mai 2026 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer tatsächlichen Prüfung der Webseiten (Datum der letzten Prüfung: 10.09.2026) und erfolgte durch Selbstbewertung. Die Prüfung wurde von der hummelt und partner | Werbeagentur GmbH durchgeführt.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit dieser Website haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Für nichtöffentliche Anbieter besteht derzeit keine gesetzlich vorgesehene Schlichtungsstelle speziell zur Durchsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen. Bei Fragen oder Beschwerden zur Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an die oben genannte Kontaktstelle.


Stand dieser Erklärung: 10. Juni 2026